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   VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 63 A/01   

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https://dejure.org/2001,34460
VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 63 A/01 (https://dejure.org/2001,34460)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 28.06.2001 - VerfGH 63 A/01 (https://dejure.org/2001,34460)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - VerfGH 63 A/01 (https://dejure.org/2001,34460)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 63 A/01
    Aus dem Grundrecht der Freiheit der Person (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VvB), das nur aus besonders gewichtigen Gründen und unter strengen formellen Gewährleistungen eingeschränkt werden darf (vgl. BVerfGE 70, 297, 307 zu Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG), ergeben sich für die Strafgerichte Mindestanforderungen an eine zuverlässige Wahrheitsforschung, die nicht nur im strafprozessualen Hauptverfahren, sondern auch bei den im Vollstreckungsverfahren zu treffenden Entscheidungen zu beachten sind.
  • BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1538/99

    Strafaussetzung zur Bewährung setzt Einzelfallprüfung voraus, ob vom

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 63 A/01
    Die Beantwortung der Frage, ob der in Auslegung und Anwendung des einfachen Gesetzesrechts des § 57 StGB getroffene Beschluss des Kammergerichts den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Entscheidungen im strafprozessualen Vollstreckungsverfahren (vgl. hierzu: BVerfG, Beschlüsse vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 867/99 - NJW 2000, 501 und vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1538/99 - NJW 2000, 502 f., jeweils m. w. N.) entspricht, muss der Entscheidung im Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Antragstellers vorbehalten bleiben.
  • BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 867/99

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 104 Abs 2 S 1 durch Ablehnung einer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 63 A/01
    Die Beantwortung der Frage, ob der in Auslegung und Anwendung des einfachen Gesetzesrechts des § 57 StGB getroffene Beschluss des Kammergerichts den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Entscheidungen im strafprozessualen Vollstreckungsverfahren (vgl. hierzu: BVerfG, Beschlüsse vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 867/99 - NJW 2000, 501 und vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1538/99 - NJW 2000, 502 f., jeweils m. w. N.) entspricht, muss der Entscheidung im Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Antragstellers vorbehalten bleiben.
  • VerfGH Berlin, 07.09.1994 - VerfGH 69/94

    Anforderungen an die Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde - Darlegung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 63 A/01
    Es ist nämlich nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sich den entscheidungserheblichen Sachverhalt selbst zusammenzusuchen und zusammenzustellen (Beschluss vom 7. September 1994 - VerfGH 69/94 - LVerfGE 2, 64, 65 f.).
  • VerfGH Berlin, 13.06.2002 - VerfGH 63/01
    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 63 A/01
    Der Antragsteller wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde (VerfGH 63/01) gegen die in einem Verfahren über die Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer Freiheitsstrafe ergangenen Beschlüsse des Kammergerichts und des Landgerichts Berlin.
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